Politische Parteien, unabhängig ihrer Ausrichtung, haben es schwer auf dem Campus unserer Heinrich-Heine-Universität: Sie dürfen hier praktisch nicht öffentlich auftreten und/oder für sich werben.
Dennoch gab es in der jüngsten Vergangenheit einige Versuche der NRW-FDP wie deren Jugendorganisation "Junge Liberale NRW", mit öffentlichen Ständen für die eigenen politischen Ziele einseitig auf sich aufmerksam machen zu wollen:
Wie bekannt, half auch diese Campusaktion kurz vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 nicht, die "bürgerliche FDP" über die 5%-Hürde in den aktuellen Bundestag zu tragen.
Aufgrund der Maxime der Chancengleichheit aller politischen Parteien, gab es aber auch schon damals eine Anfrage an die Hochschulleitung, ob solche Parteienwerbung grundsätzlich statthaft sei:
Offenkundig ist jene Parteienwerbung auf dem Campus auch schon im September 2013 nicht statthaft gewesen.
Umso verwunderliche ist nun, dass Anfang dieser Woche 2014 erneut die NRW-FDP sowie Vertreter der "Jungen Liberalen NRW" mit einem Stand auf dem Campus um die politische Gunst der Studierenden warben:
Nach erneuter Anfrage an die Hochschulleitung, die offenbar nicht in der Lage oder gewillt ist, ein generelles Verbot von Parteien auf dem Campusgelände durchzusetzen, scheint nun jedoch die einseitige liberale Dreistigkeit erkannt worden und möglicherweise auch die nötigen Konsequenzen denkbar zu sein:
Grundsätzlich sollte allen Beteiligten klar sein, das sich nicht nur einseitig eine Partei das Recht herausnehmen sollen dürfte, politisch auf dem Campus zu werben, während andere Parteien, die den offiziellen Weg einer Anfrage auf Bitte um Erlaubnis an die Hochschulleitung wählen, für ihre löbliche Aufrichtigkeit mit Absagen abgestraft werden.